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Abfall und Altlasten
Abfall/Abfallentsorgung:
Grundlage ist die Abfallsatzung der Stadt Neu-Isenburg. Der Aufgabenbereich wird vom Dienstleistungsbetrieb (DLB) der Stadt Neu-Isenburg wahrgenommen. Hier erhalten Sie unter anderem Informationen über den Abfuhrkalender, Sperrmüll, Elektrogeräte und Sondermüll sowie zur Frage „Was gehört in welchen Müll?“. Auf dem Wertstoffhof, Hugenottenallee 169, können viele Materialien wie beispielsweise Bauschutt direkt abgegeben werden.
Grünschnitt kann an der Sammelstelle (Kompostplatz) an der Friedhofstraße angeliefert werden. Im Ortsteil Zeppelinheim stehen darüber hinaus 11 Grünschnittsammelboxen zur Verfügung. Die Annahmezeiten erfragen Sie bitte direkt beim DLB.
Falls Sie wilde Müllablagerungen im Stadtgebiet entdecken, steht ein speziell ausgerüstetes Fahrzeug für die rasche Beseitigung zur Verfügung. Informieren Sie einfach die SMART Hotline über 0170/4030400 oder die Zentrale des DLB über 06102/7810.
Ansprechpartner
Telefon:06102 - 781-200
Öffnungszeiten: Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Die Wertstoffannahme befindet sich in der Offenbacher Straße 174. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten (siehe obige Internetadresse). Die Telefonnummer 06102 - 781-200 ist nur außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende erreichbar.
Illegale Abfallentsorgung:
Die illegale Entsorgung von Abfällen aller Art an nicht dafür vorgesehenen Plätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, schlimmstenfalls sogar einen Straftatbestand. Auch Gartenabfälle (link zu Seite über Grünabfälle) gehören nicht in die freie Landschaft, da die natürliche Vegetation geschädigt oder ganz verdrängt werden kann. Falls Sie Personen bei solch rechtswidrigem Verhalten beobachten, scheuen Sie sich nicht, die Ordnungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen. Die nachträgliche Beseitigung der Abfälle kostet viel Geld zu Lasten der Steuerzahler.
Ansprechpartner
Verwarn- und Bußgeldstelle: Zimmer 222, Telefon: 06102 - 241-319 241-334 241-253 Straßenverkehrsbehörde Gaststättenkonzessionen Taxikonzessionen Gewerbean- und Ummeldungen Gewerbeerlaubnis
Altlasten:
Definition nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
„Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte).“
Nicht von jeder Ablagerung und jedem Standort gehen unmittelbar Gefährdungen aus. Sie können jedoch zunächst als Altlastenverdachtsflächen eingestuft werden. Bei der Stadt wird ein Verzeichnis über alle Flächen geführt.
Ansprechpartner Fachbereich Tiefbau
Telefon:06102 - 781-200
Öffnungszeiten: Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Die Wertstoffannahme befindet sich in der Offenbacher Straße 174. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten (siehe obige Internetadresse). Die Telefonnummer 06102 - 781-200 ist nur außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende erreichbar.


