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Dr. PeterSchönegge
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 241-764
Fax: 06102 241-733

Flughafen

Neu-Isenburg liegt in unmittelbarer Nähe des Rhein-Main-Flughafens und hat deswegen eine Reihe von Vorteilen, die sowohl den Einwohnern, als auch den hiesigen Wirtschaftsunternehmen zu gute kommen. Jedoch sorgt der Flughafen auch für Probleme: Der Stadtteil Zeppelinheim liegt in unmittelbarer Nähe des Flughafens und die An- und Abflugrouten vom Parallelbahnsystem des Flughafens führen in einer Entfernung von manchmal. nur 800 m am Nordrand von Neu-Isenburg entlang. Dementsprechend ist Fluglärm für viele Neu-Isenburger ein Problem. Nicht nur Tagsüber entfaltet der Flugverkehr seine belästigende Wirkung, auch die Nachtruhe kann manchmal durch zu laute Flugzeuge gestört werden. In solchen Fällen kann man sich bei dem so genannten Infofon des Flughafens mit einer kostenlosen 0800-Nr. beschweren. Man sollte sich Uhrzeit und Ort der Störung merken.

Fraport - Infofon: 0800-2345679

Um Illusionen vorzubeugen, weisen wir daraufhin, dass es für einzelne Flugereignisse keine Grenzwerte gibt (dies gilt auch für die Nacht) und dass deshalb die schriftlichen Reaktionen des Flughafens auf Störungsmeldungen in der Regel als enttäuschend erlebt werden. Allerdings entsteht durch die Gesamtheit der Meldungen ein Abbild der Lärmsituation, das auch öffentlich diskutiert wird  

Weitere Informationen über die akustischen Auswirkungen des Flugverkehrs erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD), einer privaten Initiative, die auch in unserer Region ein Netz von Fluglärmmessstationen aufgebaut hat. Unter dem Menupunkt „Messwerte finden Sie dort auch die Ergebnisse von Stationen in der Nähe.

Die Stadt Neu-Isenburg hat im Herbst 2010 eine eigene Fluglärmmessstation auf dem Gelände des Bertha-Pappenheim-Hauses eingerichtet. Auf der Seite des DFLD finden Sie die aktuellen Ergebnisse dieser Station in der entsprechenden Liste unter „Neu-Isenburg/Stadt“.

Im Jahr 2008 wurde das „Forum Flughafen und Region“ (FFR) gegründet, in dem Städte und Gemeinden des Flughafen-Umlandes mit Vertretern der Luftverkehrswirtschaft und der Landesregierung zusammenarbeiten. Das Forum ist ein Nachfolger des Regionalen Dialogforums (RDF).

Ein aktuelles Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das „Erste Maßnahmepaket Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt“. Durch dieses Paket soll schon vor Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn der Fluglärm im Umland abgesenkt werden. Weitere Informationen hierzu, sowie zum Forum Flughafen und Region allgemein finden sie hier.


Ein Ausbau des Flughafens durch eine neue Landebahn und damit eine Erhöhung des Fluglärms wurde bereits 1997 ins Spiel gebracht. Wegen dieser Lärmzunahme wendet sich Neu-Isenburg gegen den Ausbau und lässt seit dem Jahr 2000 zur Beweissicherung regelmäßig den Lärm messen und begutachten. Den aktuellen Bericht können Sie hier einsehen.

Der Ausbauwunsch des Flughafenbetreibers führte zu einem jahrelangen Genehmigungsverfahren mit über 140.000 Einwendungen betroffener Bürger. Alle Städte in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens sprachen sich gegen das Vorhaben aus. Die Gegenargumente wurden dabei von Fachgutachtern zu fundierten Stellungnahmen ausgearbeitet und betrafen z.B., Raum- und Verkehrsplanung, Lärmschutz, Lärmmedizin, Luftreinhaltung, Bedarfsanalyse, Bannwaldschutz, Vogelschlag, Flugsicherheit, um nur einige Themen zu nennen

Trotzdem wurde am 18.12.2007 vom Hessischen Wirtschaftsminister der endgültige Planfeststellungsbeschluss unterzeichnet. Wegen der vielen Gegenargumente, die abzuwägen waren, hatte er einen Umfang von über 2500 Seiten.

Dieser Planfeststellungsbeschluss befindet sich momentan noch in der gerichtlichen Überprüfung. Auch Neu-Isenburg hat dagegen Klage eingereicht. Erst das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz wird hier das letzte Wort sprechen. Im Januar 2009 wurde, nach einer gerichtlichen Vorentscheidung, mit Rodungsarbeiten für die Landebahn begonnen, so dass ihr Bau wohl nicht mehr aufzuhalten ist. Vor Gericht wird es jedoch noch um Ausgleichszahlungen und passiven Schallschutz für Lärmbelastete Bürgerinnen und Bürger gehen. Einen Maßstab für solche Ansprüche setzt das jüngst novellierte Fluglärmgesetz, das jedoch einen Schönheitsfehler hat. Es fehlt bisher eine Verordnung, in der die entsprechenden Schutzzonen um den Flughafen ausgewiesen sind.

Schallschutzfensterprogramm. Hiernach wird noch häufig gefragt, das Programm ist jedoch schon am 26.04.2006 ausgelaufen. Worum handelte es sich?

Auf Grund der oben erwähnten Fluglärmmessungen hatte die Stadt Neu-Isenburg gegen den aktuellen Fluglärm geklagt. Das Land Hessen führte daraufhin eine eigene Untersuchung durch und stellte amtlich fest, dass es tatsächlich nachts um den Flughafen herum zu laut sei. Der Flughafen wurde daraufhin vom Hessischen Verkehrsministerium zu einem Schallschutzprogramm verpflichtet, das vor allem die Finanzierung von Schallschutzfenstern in Bereichen mit zu hohem nächtlichem Fluglärm vorsah. Entsprechend dem Bescheid des Ministeriums konnten Anträge nur bis zur Ausschlussfrist 26.04.2006 eingereicht werden.

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