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Förderprogramme


Photovoltaikanlagen – Förderprogramm der Stadt

Seit Sommer 2004 gibt es die Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage. Dies entspricht einer maximal förderfähigen Anlagengröße von 5 kWp (Kilowatt peak)

Zuständigkeit: Fachbereich Hochbau.

Förderung von Zisternen – Förderprogramm der Stadt

Seit Anfang 2002 gibt es das Förderprogramm zum Bau von Regenwasseranlagen beziehungsweise Zisternen, in denen das abfließende Regenwasser gesammelt und für die Bewässerung oder als Brauchwasser im Haushalt verwendet wird. Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte oder von ihnen bevollmächtigte Personen (zum Beispiel Mieter). Für die Installation einer Regenwasseranlage oder das Aufstellen eines geschlossenen Regenwasserbehälters wird ein Zuschuss von 50% der nachgewiesenen und durch den Fachbereich Hochbau geprüften Rechnungen gewährt, maximal jedoch 2.500 Euro pro Liegenschaft.
Zuständigkeit: Fachbereich Hochbau.

Wichtig: Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, bei Antragstellung und Bewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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