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Förderprogramme

Photovoltaikanlagen – Förderprogramm der Stadt

Seit Sommer 2004 gibt es die Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage. Dies entspricht einer maximal förderfähigen Anlagengröße von 5 kWp (Kilowatt peak).
Zuständigkeit:
Fachbereich Hochbau.

Förderrichtlinien
Anträge

 

 

Förderung von Zisternen – Förderprogramm der Stadt

Seit Anfang 2002 existiert das Förderprogramm zum Bau von Regenwasseranlagen beziehungsweise Zisternen, in denen das von Dachflächen abfließende Regenwasser gesammelt und einem Zweck wie Grünflächenbewässerung oder Brauchwasser im Haushalt (etwa WC-Spülung) zugeführt wird. Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigte oder von ihnen bevollmächtigte Personen (zum Beispiel Mieter). Für die Installation einer Regenwasseranlage oder das Aufstellen eines geschlossenen Regenwasserbehälters wird ein Zuschuss von 50 Prozent der nachgewiesenen und durch den Fachbereich Hochbau geprüften Rechnungen gewährt, maximal jedoch 2.500 Euro pro Liegenschaft. Zuständigkeit:
Fachbereich Hochbau.

Förderrichtlinien
Anträge

Wichtig: Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht wurde und ein Bewilligungsschreiben  an den Maßnahmenträger ergangen ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.



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