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Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Schienenverkehr
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine Lärmminderungsplanung in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr durchzuführen.
Die Lärmminderungsplanung umfasst die Erstellung einer Lärmkartierung und darauf aufbauend die Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen sind auf der Internet-Seite des Eisenbahnbundesamtes unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de einsehbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Schienenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes, Teilplan Schienenverkehr, besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmschwerpunkten und möglichen Minderungsmaßnahmen für die Umgebung von Haupteisenbahnstrecken bis zum 29. April 2010 einzureichen. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines lnternetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen" eine Anregung auf elektronischem Wege direkt abzugeben.
Ferner können Anregungen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat 111 31.1, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung" oder über. die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Anregungen erfolgt die Aufstellung und Veröffentlichung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Schienenverkehr.


