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Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2010
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg ermittelten Bodenrichtwerte liegen
gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
Freitag, den 23.04.2010 bis Freitag, den 28. Mai 2010
während der Dienststunden bei der Stadt Neu-Isenburg, Rathaus, Siemensstraße 14, 1. Stock, Zimmer D 109, zu jedermanns Einsicht offen.
Auch nach Ablauf dieser Frist hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Europaplatz 5, 64293 Darmstadt (Telefon: 06151 / 5004-200) oder
Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim (Telefon: 06252 / 127-275)
Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
und sonstige Wertermittlungen
für den Bereich der Stadt Neu-Isenburg
Die Vorsitzende
gez. Schaaf


