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Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ und die Entscheidungsinstanz, in der die wichtigen Entscheidungen für die Stadt getroffen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung

  • berät und entscheidet über alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Stadt
  • berät und entscheidet über ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach der Hessischen Gemeindeordnung u.a. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen (z.B. Haushalts-, Gebührensatzungen, Bebauungspläne)
  • wählt den haupt- u. ehrenamtlichen Magistrat (mit Ausnahme des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin) und kontrolliert den Magistrat einschließlich der Verwaltung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 27. März 2011 statt. Für die bestehende Legislaturperiode gehören der Stadtverordnetenversammlung 45 Stadtverordnete an.

Dies sind: 20 Stadtverordnete der CDU-Fraktion 11 Stadtverordnete der SPD-Fraktion 9 Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 2 Stadtverordnete der FDP-Fraktion 2 Stadtverordnete der Freien Wählergemeinschaft. Erstmals ist in Neu-Isenburg "DIE LINKE" zur Kommunalwahl angetreten und konnte einen Sitz erlangen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten anwesend sind.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden öffentlich und so oft wie es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens alle zwei Monate, statt.

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