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Abmeldung (Wohnung)

 

Die Abmeldung wird erforderlich :
Bei Wegzug ins Ausland oder Auszug aus einer Nebenwohnung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Gemeinde (innerhalb einer Woche ) anmelden

Benötigte Unterlagen: Ausweisdokument, Abmeldeformular (erhältlich im Bürgeramt)

Die Abmeldung kann auch per Post übersandt werden

Gebühren: Keine 

 

Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-100

Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
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