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Auskünfte aus Gewerbezentralregister
Durchwahlen der Ansprechpartner finden Sie auf den Visitenkarten rechts.
Für Privatpersonen:
Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
1. Auskünfte für private Zwecke
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister an ihre Meldeanschrift gesandt
2. Auskünfte für eine Behörde
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt
Benötigte Unterlagen: Ausweisdokument
Auskünfte für eine Behörde:
Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl
Zur Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen, eine Vertretung auch gegen Vorlage einer Vollmacht ist nicht möglich
Gebühren: 13.-€
Sollten Sie einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, so erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz weitere Informationen zum Beantragen eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister.
Verwarn- und Bußgeldstelle: Zimmer 222, Telefon: 06102 - 241-319 241-334 241-253 Straßenverkehrsbehörde Gaststättenkonzessionen Taxikonzessionen Gewerbean- und Ummeldungen Gewerbeerlaubnis


