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Auskunfts-und Übermittlungssperren

 

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- oder  Übermittlungssperre zu beantragen

Auskunftssperre (§34 Abs. 5 Hess. Meldegesetz)
Sie wird auf schriftlichen Antrag eingetragen, wenn die Betroffenen glaubhaft machen, dass Ihnen oder Ihren Familienangehörigen durch eine Auskunft Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches droht.
Diese Auskunftssperren gelten jedoch nicht gegenüber Behörden und können auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, beispielsweise wenn ein Gläubiger eine Anschrift benötigt, weil er Forderungen hat

Das Beantragen einer Sperre ist in der Regel nur sinnvoll beim Bezug einer neuen Wohnung

Die Auskunftsperre ist befristet und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden

Übermittlungssperren
Ohne Angabe von Gründen kann jede/r Einwohner/in der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen, Adressbuchverlagen, Religionsgesellschaften und ähnlichen Gruppen widersprechen
Ebenso kann sich jede/r gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass eines Alters- und Ehejubiläums an Presse oder Rundfunk wehren

Die Übermittlungssperren sind unbefristet gültig

Gebühren: Keine  

 

Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-100

Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Bürgeramt Gravenbruch
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 5477
Fax:06102 - 756361

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bürgeramt Zeppelinheim
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Telefon:069 - 691069
Fax:069 - 69592259

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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