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Ausweisdokumente
Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise
und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten
erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte
Informationsportal: www.personalausweisportal.de.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht
unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf
Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei,
Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen
gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein
Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen
über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist
nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der
Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der
Identität der antragstellenden Person.
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat,
Frontalaufnahme).
Gebühren:
Ausstellung von Personalausweisen seit 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch
jeweiligen Anbieter
Vorläufiger Personalausweis
Benötigte Unterlagen:
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der
Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der
Identität der antragstellenden Person.
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat,
Frontalaufnahme).
Gültigkeit: 3 Monate
Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr


