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Beglaubigung

Fotokopie eines Schriftstückes:
Wir können für Sie Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. Zeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Unterlagen für Rentenzwecke)
Bitte immer das Original mitbringen.

Unterschrift:
Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. für Rentenzwecke) , wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unserer Sachbearbeiter unterzeichnen.
(Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden)

Folgende Unterlagen werden von anderen Institutionen beglaubigt:
Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden

Gebühren: 3,-€  pro Seite/Unterschrift

Folgende Beglaubigungen müssen Sie beim Ortsgericht/Notar vornehmen lassen:
Dokumente oder Unterschriften für Verträge auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und  Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten.

 

Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-100

Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Bürgeramt Gravenbruch
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 5477
Fax:06102 - 756361

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bürgeramt Zeppelinheim
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Telefon:069 - 691069
Fax:069 - 69592259

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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