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Fischereischein

 

Es gibt folgende Fischereischeine:
Jahresfischereischein, Fünfjahres-Fischereischein, Zehnjahres-Fischereischein

Für Jugendliche ab 10 Jahren:
Jugendjahres-Fischereischein (bis 15. Lebensjahr)
Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16.Geburtstag)

Benötigte Unterlagen:

Bei Erstausstellung: Aktuelles Passbild, Ausweisdokument, Original des Prüfungszeugnisses

Bei Neuausstellung: Aktuelles Passbild, (alter Fischereischein von anderer   Ausweisdokument Behörde ausgestellt), alter Fischereischein

Bei Verlängerung: Ausweisdokument, alter Fischereischein

Gebühren:
Jahresschein   12,50€
Fünf-Jahresschein  36,00€
Zehn-Jahresschein  68,00€
Jugendschein ein Jahr   7,50€
Jugendschein fünf Jahre 23,00€

Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-100

Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Bürgeramt Gravenbruch
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 5477
Fax:06102 - 756361

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bürgeramt Zeppelinheim
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Telefon:069 - 691069
Fax:069 - 69592259

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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