Sie befinden sich hier:
- zurück zu: Leistungen von A-Z
Führungszeugnis
Durchwahlen der Ansprechpartner finden Sie auf den Visitenkarten rechts.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
1. Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister an Ihre Meldeanschrift gesandt.
2. Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
Benötigte Unterlagen: Ausweisdokument
Führungszeugnis für eine Behörde:
Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl.
Zur Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen, eine Vertretung auch gegen Vorlage einer Vollmacht ist nicht möglich
Gebühren: 13,-€
Sollten Sie einen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, so erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz weitere Informationen zum Beantragen eines Führungszeugnisses.
Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr


