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Lohnsteuerangelegenheiten

 

Das Bürgeramt stellt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn diese am 20. September des Vorjahres (Stichtag) alleinigen Wohnsitz, bei mehren Wohnungen Hauptwohnsitz in
Neu-Isenburg hatten. Wenn Sie nach dem Stichtag aus dem Ausland zugezogen sind, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie zuerst Ihren Wohnsitz hatten.

Eheleute, die am Stichtag keinen gemeinsamen Wohnsitz hatten, aber nicht dauernd voneinander getrennt leben, erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde in der der ältere Ehegatte zum 20. September des Vorjahres Hauptwohnsitz hatte.

Änderung der Lohnsteuerkarte ist notwendig bei:
Steuerklassenwechsel (grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich mit Wirkung des 1. des Monats nach der Vorsprache
-Eheschließung
-Geburt eines Kindes
-Antrag auf Getrenntleben
-Aufhebung Getrenntleben
-Kircheneintritt
-Kirchenaustritt (zum 1. des übernächsten Monats)
-Tod des Ehegatten (wenn der Verstorbene die Steuerklasse 3 hatte)
-Zuzug von Kindern oder Ehegatten aus dem Ausland
-Wegzug von Kindern oder Ehegatten ins Ausland

Erforderliche Unterlagen: Lohnsteuerkarte (bei  Ehegatten beide Karten)
Ausweisdokument (Nachweis über Eheschließung/Geburt eines Kindes etc.)

Sollte Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen sein, können Sie bei der Gemeinde, die sie ausgestellt hat, gegen Gebühr eine Ersatz-Lohnsteuerkarte beantragen

Gebühr: 5,-€

Finanzamt
Bieberer Straße 59
63065 Offenbach
Telefon:069 - 80910
Fax:039 - 80910-3400

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