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Melderegisterauskünfte
Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten persönlichen Daten. Auch Dritte erhalten gegen Gebühr Auskünfte über bestimmte Eintragungen
Einfache Melderegisterauskunft: Name, Vorname, Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Weitere Daten wie z.B. Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit
Hierfür ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses (z.B. gerichtl. Mahnbescheid) vorzulegen. Auskünfte können nur bei persönlicher Vorsprache, oder schriftlicher Anfrage gegeben werden. Eine tel. Auskunft ist nicht möglich.
Gebühren: 8,-€
Bei Archivauskünften sind höhere Gebühren je nach Aufwand möglich
Es ist ab sofort möglich für berechtigte Anwender, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskunft) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zurückzugreifen
Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr


