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Reisepass:
Seit dem 01.11.2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.
Im Regelfall für Personen ab 12 Jahren, auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren
ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Bei
Kindern ab 10 Jahren wird die Unterschrift im Reisepass erforderlich
Benötigte Unterlagen:
Alter Reisepass / Personalausweis / Kinderreisepass / Kinderausweis / Geburtsurkunde /
Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei nur einem
Erziehungsberechtigten.
Aktuelles Lichtbild: biometrisches Passbild
Gültigkeit:
10 Jahre für Reisepässe , die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Gebühren:
59-€ für Reisepässe (32 Seiten), die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt
werden
81,-€ für Reisepässe (48 Seiten), die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt
werden
37,50€(32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren
59,50€(48 Seiten) für Personen unter 24 Jahren
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Fällen ausgestellt, beispielsweise wenn der
Passbewerber sofort eine Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum
Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist
Erforderliche Unterlagen:
Alter Reisepass / Personalausweis / Kinderreisepass / Kinderausweis /Geburtsurkunde
Passbehörden könne die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig
anstehende Reise) verlangen
Aktuelles biometrisches Passbild
Gültigkeit: 1 Jahr ; Gebühr: 26,-€
Expresspass
Falls Sie kurzfristig verreisen wollen und keinen gültigen Reisepass besitzen, können Sie einen
Expresspass beantragen. Der Expresspass ist ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass). Er
unterscheidet sich nicht von einem normalen Reisepass, kann im Idealfall jedoch innerhalb von 3-4
Werktagen ausgestellt werden (Voraussetzung, dass weder ein Wochenende noch ein Feiertag
dazwischen liegen)
Benötigte Unterlagen:
Alter Reisepass / Personalausweis / Kinderreisepass / Kinderausweis / Geburtsurkunde
Aktuelles biometrisches Passbild
Gültigkeit: 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren; 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Gebühren:
91,00 €(32 Seiten) für Personen ab 24 Jahren
113,-€ (48 Seiten) für Personen ab 24 Jahren
69,50€(32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren
91,50€(48 Seiten) für Personen unter 24 Jahren
Kinderreisepass
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr
ausgestellt. Kinder können nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Benötigte Unterlagen:
Alter Kinderausweis / Kinderreisepass / Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Aktuelles biometrisches Passbild
Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellung, längstens bis zum 12.Lebensjahr
Gebühren: 13,-€

 

Bürgeramt
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-100

Öffnungszeiten: Hauptstelle: Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen
Bürgeramt Gravenbruch
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 5477
Fax:06102 - 756361

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag: 8:30 bis 11:30 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bürgeramt Zeppelinheim
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Telefon:069 - 691069
Fax:069 - 69592259

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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