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Rundfunkgebührenbefreiung
Für Privatpersonen, die wegen geringen Einkommen oder aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können ist nicht mehr die Sozialbehörde, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zuständig.
Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen an die GEZ zu senden.
Wir bestätigen Ihnen auf dem Formular, dass die Originale vorgelegen haben, und heften die Kopien an den Antrag
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular, Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original und Kopien
Gebühren: Keine
Befreiungen von der Rundfunkgebühr werden ausschliesslich auf Antrag ausgesprochen. Antragsformulare sind bei uns erhältlich oder können unter www.gez.de heruntergeladen und ausgedruckt werden
Telefon:06102 - 241-518
Telefon:06102 - 241-534
Telefon:06102 - 241-504


