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Rundfunkgebührenbefreiung

 

Für Privatpersonen, die wegen geringen Einkommen oder aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können ist nicht mehr die Sozialbehörde, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zuständig.

Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen an die GEZ zu senden.
Wir bestätigen Ihnen auf dem Formular, dass die Originale vorgelegen haben, und heften die Kopien an den Antrag

Benötigte Unterlagen:
Antragsformular, Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original und Kopien

Gebühren: Keine

Befreiungen von der Rundfunkgebühr werden ausschliesslich auf Antrag ausgesprochen. Antragsformulare sind bei uns erhältlich oder können unter www.gez.de heruntergeladen und ausgedruckt werden

Beratungsstelle / Lebens- und Konfliktberatung, Sozialer Dienst
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102 - 241-566
Telefon:06102 - 241-518
Telefon:06102 - 241-534
Telefon:06102 - 241-504
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