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Pressemitteilungen
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Lärmschutzverordnung zur Fußballeuropameisterschaft 2012
Public Viewing bis 1 Uhr erlaubt
Aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft 2012 wurde eine Verordnung über den Lärmschutz vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegeben. Diese gilt für den gesamten Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft, beginnend mit dem 8. Juni. Sie tritt am 2. Juli 2012 wieder außer Kraft.
Die gute Nachricht Neu-Isenburger Fußballfans können im Freien Fußball schauen! Wie auch schon bei der WM ist Public-Viewing, die öffentliche Übertragung der Spiele, auch bei der EM 2012 ohne behördliche Genehmigung bis um 1.00 Uhr nachts möglich. Die Nachtruhe beginnt während der EM erst um 1.00 Uhr, Ruhezeiten sind nicht zu berücksichtigen – es sei denn in der Nähe von Kurgebieten, Krankenhäusern oder Pflegeanstalten.




