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20.06.12

Über Grundstücksgrenzen hängende Zweige und Äste müssen zurück geschnitten werden

 

Die Stadt Neu-Isenburg bitte Grundstücksbesitzer um Rücksicht

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Neu-Isenburg wird in letzter Zeit wiederholt angesprochen und auch darauf hingewiesen, dass viele Grundstückseigentümer Zweige und Äste die in den Gehweg hineinragen, nicht zurückschneiden. Dies kann besonders gefährlich für die Verkehrsteilnehmer werden, wenn Verkehrsschilder zugewachsen sind oder Fußgänger oder Radfahrer gezwungen sind, auf die Fahrbahnen auszuweichen, weil der Fuß- bzw. Radweg zugewachsen ist. Auch wenn überhängende Äste Straßenleuchten, Verkehrssignalanlagen, Straßennamen- oder Hausnummerschilder verdecken, muss zurück geschnitten werden.

Nach dem Hessischen Straßengesetz, § 27 Abs. 5, sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Der Bewuchs ist bis zur Grundstückgrenze zurück zu schneiden.

Die Grundstückseigentümer und Besitzer von Grundstücken werden daher gebeten ihre Grundstücke zu überprüfen und den entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein moderater Rückschnitt bzw. Pflegeschnitt mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes vereinbar ist, wonach nach § 39 zum Schutz wild lebender Tiere das Entfernen und auf den Stock setzen von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zulässig ist. Auf brütende Vögel ist hierbei aus Gründen des Artenschutzes möglichst weitgehend Rücksicht zu nehmen, indem man den betroffenen Heckenabschnitt zunächst ausspart und erst nach dem Flüggewerden der Jungvögel die notwendigen Pflegearbeiten durchführt. Sofortiges Handeln ist allerdings bei echten Gefährdungssituationen erforderlich.

Wird bei den Bäumen der natürliche Kronenaufbau durch den Rückschnitt verändert, empfiehlt die Stadt, sich vorab mit dem Dienstleistungsbetrieb (DLB), Offenbacher Straße 174, 63263 Neu-Isenburg (Telefon: 7810) in Verbindung setzen.


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