.

Anlage zur Verwaltungskostensatzung

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Neu-Isenburg

 

 

I.          Allgemeine Verwaltungskosten

1.

Gebühren

 

 

1.1

Schriftliche Auskünfte

einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern und Dateien erteilt werden

 

10,00 bis 500,00 €

1.2

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. außerhalb eines anhängigen Verfahrens je Akte, Kartei usw.

 

5,00 € - 500,00 €

1.3

Zuschlag zu Nr. 1.2 bei weggelegten Akten, Karteien usw. je Akte, Kartei usw.

 

2,50 €

1.4

wie Nr. 1.2 und 1.3 wenn ein Bediensteter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muß

 

nach Zeitaufwand

(gem. 1.9)

1.5

Zuschlag zu Nr. 1.2 und 1.3 für das Versenden von Akten, auch Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens, je Frachtpostsendung

die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten

 

10,00 €

1.6

Beglaubigung von Unterschriften

 

5,00 €

1.7

Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde

 

2,50 €

1.8

Beglaubigungen in anderen Fällen:

Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde

Urkunden, die aus mehr als 10 Seiten bestehen,

je Seite

 

 

5,00 €

 

0,50 €

1.9

Gebühren nach dem Zeitaufwand sind zu erheben,

-     wenn für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung nach Zeitaufwand bestimmt ist,

-     wenn Wartezeiten entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat.

Mit diesen Gebühren ist der Zeitaufwand der Beschäftigten abzugelten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt beteiligt sind; die Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer, Schreibkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Bei Dienstreisen und Dienstgängen wird die auf die Fahrt entfallende Zeit nicht berücksichtigt.

 

 

Gebühren für die regelmäßige Tätigkeit:

 

 

1.9.1

Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte je ¼ Stunde

16,00 €

1.9.2

Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte je ¼ Stunde

13,50 €

1.9.3

übrige Beschäftigte je ¼ Stunde

11,00 €

1.9.4

Zuschlag Nr. 1.9.1 - 1.9.3 für Tätigkeiten außerhalb der Dienststunden 25 v. H., mindestens

15,00 €

 

 

 

2.

Auslagen (pauschaliert gemäß § 6

Abs. 2 S. 2)

 

 

2.1

Schreibauslagen für Ausfertigungen oder Abschriften:

 

 

2.1.1

bei fortlaufendem Text in deutscher Sprache

je DIN A-4-Seite

 

5,00 €

2.1.2

in fremder Sprache oder in Tabellenform

 

nach Zeitaufwand

2.2

Anfertigen von Kopien:

 

 

2.2.1

bis DIN A-4 je Seite

 

0,25 €

2.2.2

DIN A-3 je Seite

 

0,75 €

2.3

Herstellung von Planpausen / je Pause:

 

12,50 €

2.3.1

 

 

 

2.4

 

für Mutterpausen erhöht sich die Gebühr zur  Ziffer 2.3 um 50 %; bei digitalisierten Plänen um 100 %

Auszüge aus der Stadtrechtssammlung je Seite

 

 

 

 

0,50 €

2.5

Ausgabe von Negativen der Schrägbildbefliegung für Vergrößerungen

40,00 €

 

 

 

2.6

Ausgabe von digitalisierten Bildausschnitten der Schräg- und Senkrechtbefliegung als E-Mail oder auf Datenträger

50,00 €

 

 

 

II.      Besondere Verwaltungskosten

 

 

1.

Ordnungswesen

 

 

1.1

Erteilung von Bescheinigungen

 

5,00 €

1.2

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

 

10,00 € bis 50,00 €

2.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

 

 

2.1

Liegenschaftsbescheinigungen bzw.
-genehmigungen:

 

 

2.1.1

Bescheinigungen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB je Bescheinigung

 

35,00 €

2.1.2

Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, Genehmigungen gemäß § 51 nach BauGB mit Ausnahme der Teilungsgenehmigung

 

35,00 €

2.1.3

Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach § 169 BauGB

 

35,00 €

 

2.1.4

Genehmigungen nach §§ 144, 145 BauGB (Sanierungsgebiete)

 

35,00 €

2.1.5

Erteilung eines Zeugnisses gem. § 20 Abs. 2 BauGB (Negativtest)

35,00 €

 

 

 

 

2.2

Erteilung von schriftlichen Auskünften über die Lage städtischer Ver- und Entsorgungsleitungen

 

nach Zeitaufwand

2.3

Bearbeitungsgebühren für Grenzregelungsverfahren

 

 

 

Verwaltungsgebühren (pro Verfahren)

 

100,00 €

 

Bekanntmachung

 

12,50 €

 

Zustellung (pro Adressat)

 

5,00 €

2.4

Bescheinigungen über die Abtretung von Straßenland, Straßenausbau, Erschließungsbeiträge/Straßenbeiträge, Wasser- und Abwasserbeiträge

 

7,50 €

2.5

Genehmigung aufgrund der Satzung zum Schutz der Grünbestände

 

 

2.5.1

Erteilung einer Genehmigung

 

35,00 €

2.5.2

für jede erforderliche Ortsbesichtigung

 

35,00 €

2.6

Abnahme von Baustellen durch den Dienstleistungsbetrieb

für jede erforderliche Abnahme

 

 

 

35,00 €

3.

 

Telekommunikationslinien

 

 

3.1

Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gemäß § 50 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz

mindestens pro Antrag

höchstens  pro Antrag

 

 

 

 

50,00 €

2.500,00 €

3.2

Genehmigung von Straßenaufbrüchen für die Beseitigung von Störungen an bereits vorhandenen Telekommunikationslinien

mindestens pro Antrag

höchstens  pro Antrag

 

 

 

25,00 €

1.250,00 €

 

Stichwortsuche