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Kommunalwahl 2011

Allgemeine Kommunalwahlen

Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet, die im ganzen Land am selben Tag zusammen durchgeführt werden. Die nächsten Kommunalwahlen in Hessen finden am 27. März 2011 statt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

In Neu-Isenburg sind für die Stadtverordnetenversammlung 45 VertreterInnen und für die Ortsbeiräte in Neu-Isenburg und Zeppelinheim je neun VertreterInnen zu wählen.

Für den Kreistag sind 87 VertreterInnen zu wählen.

Informationen zum Wahlsystem

Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.  Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind (in Neu-Isenburg bei der Stadtverordnetenversammlung 45, bei den Ortsbeiräten neun und beim Kreistag 87).

Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Ausgiebige Informationen zu den Stimmenabgabemöglichkeiten erhalten Sie auf der Wahlseite des Landeswahlleiters für Hessen, der hierzu eine entsprechende Power-Point-Präsentation bereitstellt. Bitte beachten Sie, dass diese Präsentation ca. 13 Minuten dauert. Wer sich nur kurz über einzelne Aspekte der Stimmenabgabe informieren möchte, kann dies über den Navigationspunkt "Stimmenvergabe" tun. Hier steht Ihnen auf der Seite des Landeswahlleiters ein Fragenkatalog zur Verfügung. Die Links zu der entsprechenden Seite bzw. direkte Links zu den Präsentationen finden Sie am Ende dieses Textes.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem „Hare/Niemeyer-Verfahren".  - Die zu verteilenden Sitze werden mit der Stimmenzahl jeder Partei multipliziert und durch die Summe aller Stimmen der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien geteilt. Als Ergebnis dieser Verhältnisrechnung erhält man für jede Partei eine „Kommazahl“. Jede Partei erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen (links vom Komma) auf sie entfallen, verbleibende „Reste“, das heißt noch nicht verteilte Sitze, erhalten die Parteien in der Reihenfolge der größten Bruchteile (rechts vom Komma). - Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen jeweils enthaltenen Personenstimmen zugeteilt; die Reihenfolge aus der Listenaufstellung spielt keine Rolle. An der Sitzverteilung nehmen alle Wahlvorschläge teil, eine Sperrklausel („Fünf-Prozent-Hürde“) gibt es nicht. Nähere Informationen zur Sitzverteilung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landeswahleiters für Hessen..

Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Auch hier hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; Kumulieren ist erlaubt.

Die Stadt Neu-Isenburg wird an dieser Stelle ihre Wahlseite bis zum Wahltag regelmäßig ausbauen und aktualisieren. Sie finde hier neben allen Bekanntmachungen auch Vordrucke für Parteien und Wählergruppen sowie allgemeine Informationen und Informationen zur Briefwahl.

Links zu Internetseite des Landeswahlleiters für Hessen

Power-Point-Präsentation Wahlsystem, Stimmenvergabe

Fragenkatalog zur Stimmenvergabe

Power-Point-Präsentation zur Sitzvergabe

Internetseite des Landeswahlleiters

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