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3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Isenburg
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Neu-Isenburg
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-zes vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.3.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Ge-setze vom 31.1.2005 (GVBl. I S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg am 09.02.2010 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hundesteuersatzung
1. § 5 wird um Abs. 6 folgender Fassung ergänzt:
(6) Eine Reduzierung des erhöhten Steuersatzes nach Absatz 3 um 50 % kann erfolgen, wenn jährlich die Bestätigung über eine Begleithundeprüfung vorgelegt wird.
2. § 8 Satz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne dieser Satzung sind, ausge- nommen von dieser Bestimmung sind Fälle nach § 5 Abs. 6.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2009 in Kraft.
Neu-Isenburg, den 09.02.2010
Der Magistrat
der Stadt Neu-Isenburg
Quilling
Bürgermeister


