Stadt Neu Isenburg

Leben und Wohnen

Neue Welt

Die Entwicklung der "Neuen Welt" ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Thema in Neu-Isenburg. Das Gebiet liegt im Süden der Stadt in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und umfasst das Gebiet rund um die ehemaligen Flächen des Güterbahnhofs, der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Agfa-Geländes und des DLB-Betriebshofs. Jahrzehntelang waren hier für die Stadt Neu-Isenburg wirtschaftlich wichtige gewerbliche Produktionsbetriebe angesiedelt.

Mit der Aufgabe des Standorts durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein musste die Zukunft dieser Flächen neu gedacht werden.

Ziel ist es, in der "Neuen Welt" ein städtische Quartier zum Wohnen und Arbeiten mit entsprechender Nutzungsmischung und ergänzenden Angeboten aus den Bereichen Versorgung, Soziales, Kultur und Gastronomie zu entwickeln.

Der Rahmenplan "Stadtquartier Süd" ist das Ergebnis eines im Mai 2012 begonnenen Planungsprozesses, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Neu-Isenburgs sowie der Grundstückseigentümer und betroffenen Anlieger.

Im Juni 2013 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklungsziele zur Erarbeitung der Rahmenplanung für die "Neuen Welt". In den zurückliegenden Monaten wurde auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen, Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der in einem Konsensplan zusammengefassten Entwurfsideen ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet. Der Rahmenplan wurde im April 2014 in 1. Lesung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Am 26.05.2014 wurde den Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Abendveranstaltung dieser Rahmenplan vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Am 23.07.2014 wurde der Rahmenplan gemeinsam mit der Dokumentation der Bürgerinfoveranstaltung und den eingegangenen Anregungen in 2. Lesung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Im weiteren Verfahren wird auf Grundlage der Rahmenplanung Bauplanungsrecht für das Gebiet geschaffen. Dies erfolgt über die Aufstellung von Bebauungspläänen für einzelne Teilbereiche. Während diesen Verfahren wird den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin die Möglichkeit gegeben ihre Vorstellungen und Anregungen einzubringen.

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