Die Stadt Neu-Isenburg beginnt noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Dies soll mit einem Stadtverordnetenbeschluss am 27. September unterstützt werden.
Um die Wärmeversorgung umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten, wurde vom hessischen Landtag am 22. November 2022 ein neues Energiegesetz beschlossen. Alle hessischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnenden sollen eine kommunale Wärmeplanung ausarbeiten, um bis 2045 klimaneutral zu werden.
Neben der Bestandsaufnahme der bestehenden Energieversorgung (Fernwärme, Erdgas, Strom) gehören zum Wärmeplan beispielsweise Erhebungen zum gegenwärtigen und prognostizierten Wärmebedarf sowie zu den Potenzialen zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien.
In rund 18 Monaten und mit Unterstützung eines externen Dienstleisters will die Stadt Neu-Isenburg gemeinsam mit den Stadtwerken den Wärmeplan erarbeiten. Dafür wird die Stadt 80.000 Euro in 2023 bereitstellen.
Zur Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Wärmeplanung wird die Stadt Neu-Isenburg voraussichtlich Konnexitätszahlungen des Landes Hessen erhalten. Die Höhe steht noch nicht fest, im Haushalt werden für die Jahre 2024 bis 2027 jährlich 20.000 Euro an Fördermitteln berücksichtigt.
„Mit der kommunalen Wärmplanung wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich Planungssicherheit verschaffen, welche Möglichkeiten sie künftig in Neu-Isenburg haben, um klimaneutral zu heizen. Ob sie beispielsweise eine Wärmepumpe anschaffen sollen oder vielleicht auf Geothermie oder Fernwärme zugreifen können“, erklärt Dirk Wölfing, Dezernent für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz und Energiewende
Erster Stadtrat Stefan Schmitt, als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH und Kirk Reineke (Geschäftsführer Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH): „In Neu-Isenburg wird es eine Durchmischung von verschiedenen Wärmequellen geben. Eine einheitliche „große“ Lösung wird nicht realisiert werden, sondern eine Vielzahl von unterschiedlichen Techniken, je nach individueller Situation. Die elektrische (Luft-) Wärmepumpe in Kombination mit Ökostrom aus vor Ort installierten Photovoltaikanlagen wird sicherlich eine bedeutende Rolle spielen. Möglicherweise werden in einzelnen Wohnquartieren auch weitere alternative Lösungen, die noch festzulegen sind, zum Einsatz kommen.“
An einer zwischenzeitigen Übergangslösung arbeiten die Stadtwerke bereits. Es ist ein Contracting- bzw. Pachtprodukt, das eine sinnvolle Kombination aus elektrisch betriebener Wärmepumpe und einem Gasbrennwert-Gerät umfasst. Die Gasheizung wird dabei zur Abdeckung des Spitzenbedarfs in den kalten Monaten zusätzlich zum Einsatz kommen, während die Wärmepumpe den Grundbedarf abdecken wird.