Sofern kein Widerspruch vorliegt, übermitteln die Meldebehörden einmal jährlich die Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig wird, an die Bundeswehr. Dies ist vom Soldatengesetz geregelt und geschieht jeweils im März.
Nach dem Bundesmeldegesetz können Personen, die im Kalenderjahr 2026 volljährig werden, der Datenübermittlung bis zum 31. März 2025 beim Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Bürgeramt, Schulgasse 1, 63263 Neu-Isenburg, formlos widersprechen. Der Widerspruch kann auch über das Onlineportal (Öffnet in einem neuen Tab)der Stadt Neu-Isenburg (Übermittlungssperren) eingelegt werden oder über den QR-Code.