Online-Antrag und -Verlängerung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen, verlängern oder ändern und bequem online bezahlen (ePayment). Nach der Online-Zahlung drucken Sie Ihren Bewohnerparkausweis gleich zu Hause aus (Print-at-home-Funktion). Nach Beendigung der Transaktion erhalten Sie den Link zu Ihrem Bewohnerparkausweis, damit Sie ihn bei Bedarf erneut ausdrucken können.
Falls Sie für Ihre Online-Beantragung zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) können Sie gerne die erforderlichen Unterlagen über das Antragsportal hochladen.
Weitere
Downloads
Hinweise
Voraussetzungen für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner sind:
- Der Bewohner muss in dem betroffenen Bewohnerparkbereich seinen amtlichen Hauptwohnsitz haben.
- Das Kraftfahrzeug muss auf den Antragsteller als Halter zugelassen sein oder von ihm dauernd genutzt werden. Letzteres ist durch schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zu belegen.
- Je Bewohner wird nur eine Sonderparkberechtigung erteilt.
- Änderungen (z.B. Wohnungswechsel, Fahrzeugwechsel) sind der ausstellenden Behörde unverzüglich mitzuteilen und der Bewohnerparkausweis zurückzugeben.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines Parkausweises beträgt pro Jahr derzeit 15,00 Euro, für 2 Jahre 30,00 Euro und für 3 Jahre 45,00 Euro. Findet während der Ausstellungsdauer ein Fahrzeugwechsel statt, wird der Parkausweis gebührenfrei umgeschrieben.
Telefonischer Kontakt: 06102 - 241 328