Ihrer Pflicht als Gewerbetreibender nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO), die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gleichzeitig mit dem Beginn anzuzeigen.
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Gewerbe-UmmeldungPDF-Datei132,18 kB
Gewerbe-AbmeldungPDF-Datei270,69 kB
Definition:
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie eine Änderung, Ausdehnung oder ein Wegfall der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle oder beispielsweise auch bei einem Wechsel der Rechtsform vor.
Gebühren
Die Gebühr für die Gewerbeanzeige beträgt 36,- €.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige sind Kosten in Höhe von 28,- Euro zu entrichten. Für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung (Bescheinigung) fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 8,- Euro an.
Gerne stehen Ihnen für Fragen die Gewerbe-Sachbearbeiterinnen gerne unter folgender Telefonnummer 06102 - 241300 zur Verfügung.