Bei der Direktwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Erreicht im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die erforderliche Anzahl an Stimmen, findet eine Stichwahl statt, an der die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen teilnehmen.
1995 war in Neu-Isenburg eine Stichwahl knapp erforderlich.