Mit der Kommunalwahl 2001 wurde in Hessen ein personalisiertes Verhältniswahlsystem eingeführt. Die Wählerinnen und Wähler können seitdem so viele Stimmen abgeben, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Dabei können sie bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten häufen (kumulieren) und ihre Stimmen an Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen vergeben (panaschieren)
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