Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Buchführungshelfer - Anmeldung

Beschreibung

Sie wollen sich auf dem Gebiet der Buchführungshilfe selbständig machen? Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen Ihrer angestrebten Tätigkeit enge Grenzen. So ist die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe den Steuerberatern vorbehalten. Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet das Gesetz zwischen solchen Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solchen, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall muss jedoch ein Gewerbe angemeldet werden.

Zuständige Stellen

Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise