Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Beschreibung

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Zuständige Stellen

Standesamt

Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg

Angaben zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51

Zeiten

Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Weitere Hinweise

Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze

Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze

Erläuterungen und Hinweise