Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Kinderreisepass Ausstellung

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

Beschreibung

Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise