Stadt Neu Isenburg

Stadtverwaltung

Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

Beschreibung

Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaberin oder Passinhaber bleibt Ihr Pass trotz des Kindereintrags im Pass uneingeschränkt gültig.

Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise