Beschreibung
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaberin oder Passinhaber bleibt Ihr Pass trotz des Kindereintrags im Pass uneingeschränkt gültig.
Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
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Zuständige Stellen
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Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
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63263 Zeppelinheim
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr