Mit dem Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, werden jeweils einzelne Teilbereiche der Gemeinde überarbeitet, für die eine bestimmte Gebietsentwicklung vorgesehen ist. Im sogenannten Bauleitplanverfahren werden auch die Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) (Öffnet in einem neuen Tab)berücksichtigt. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweisen, die Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten geben, sowie darüber, wie und in welchem Umfang auf ein Grundstück gebaut werden darf.
Für einen großen Teil des Stadtgebiets von Neu-Isenburg gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Innen- bzw. Außenbereich (§ 34 bzw. § 35 BauGB). Gibt es einen erhöhten Regelungsbedarf für einen bestimmten Bereich, ist es eine der Aufgaben der Stadtplanung, dafür einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Daher liegen bereits für einen Teil des Stadtgebietes Bebauungspläne (Öffnet in einem neuen Tab) vor, die bei der Planung eines Vorhabens zu beachten sind.
Kürzlich rechtskräftig gewordene Bebauungspläne und Bebauungspläne im Verfahren werden online aufgeführt. Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes sind im BauGB festgelegte Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, Offenlagen, Satzungsbeschluss) einzuhalten, für die jeweils ein kommunalpolitischer Beschluss erforderlich ist.
Kontakt
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauberatung
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Angaben zur Erreichbarkeit
Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck
Bus-Linie: 51
Zeiten
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Weitere Hinweise
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
10 Plätze
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
1 Plätze