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Katzenschutzverordnung Neu-Isenburg

Seit dem 1. August 2025 gilt in Neu-Isenburg die Katzenschutzverordnung. Sie sieht vor, dass freilaufende Katzen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden müssen. So soll verhindert werden, dass sich Katzen unkontrolliert vermehren und der Nachwuchs als Streuner auf der Straße oder in den Tierheimen enden. Neben dem Tierschutz dient die Regelung auch dem Schutz der Artenvielfalt, insbesondere von Vögeln, die durch eine hohe Population von Katzen dezimiert werden. Zudem verringert sich durch die Maßnahme die Ausbreitung von katzenspezifischen Erkrankungen.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist auch, dass Fundtiere mit einem Chip schneller ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden können. Das verkürzt die Aufenthaltsdauer in den Tierheimen. Das Ordnungsamt der Stadt Neu-Isenburg hat ein entsprechendes Lesegerät angeschafft, um die Daten von Fundtieren auszulesen. Bislang konnten so zwei Katzen schnell ihren Besitzern zurückgegeben werden. 

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