Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Alle in Deutschland lebenden Unionsbürgerin oder Unionsbürger ab 16 Jahren können an der Europawahl in Deutschland teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eingetragen sind. Wer zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnimmt, muss dafür einen Antrag stellen beim Bürgeramt Neu-Isenburg, Schulgasse 1.
Bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) muss der Antrag dort vorliegen. Das Formular und ein Merkblatt sind hier (Öffnet in einem neuen Tab) erhältlich oder in den Bürgerämtern in Neu-Isenburg, Gravenbruch oder Zeppelinheim. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU lesen Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)
Der Antrag kann auch per Post gesendet werden. Es sind die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Das Bürgeramt in Neu-Isenburg hat montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und samstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, geöffnet.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die auf ihren Antrag bei der Europawahl 1999 oder bei einer späteren Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen waren und weiter wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen benachrichtigt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.