Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Mit diesem Antidiskriminierungsgesetz wurde in Deutschland erstmals ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung umfassend regelt. Seit 20 Jahre schützt es vor Diskriminierung in Bezug auf sechs festgelegte Kriterien: Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Dies gilt nicht nur im Kontext der Arbeit, sondern auch bei Alltagsgeschäften und der Wohnungssuche.
Anlässlich des Geburtstages liegen im Rathaus-Foyer an einem Infotisch das Gesetz zum Mitnehmen aus und auch Informationen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Denn auch davor schützt das AGG. Weitere Informationen zum Thema AGG und Schutz vor Diskriminierung finden Interessierte auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie der Antidiskriminierungsstelle Hessen.
Weiterführende Links:
Antidiskriminierung.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Antidiskriminierungsstelle.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Leitfaden_Was tun bei sexueller Belästigung (Öffnet in einem neuen Tab)



