Stadt Neu Isenburg

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Neue Abfallsatzung beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat die dritte Änderung der Abfallsatzung am 10. Dezember beschlossen. Damit werden die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2026 auf Grundlage der neuen Gebührenbedarfsrechnung angepasst.

„Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Gebühren kostendeckend zu kalkulieren. Für die Stadt Neu-Isenburg erfolgt diese Kalkulation alle drei Jahre. Gewinne dürfen nicht gemacht werden, Überschüsse sind an die Gebührenzahler zurückzugeben. Die Erhöhung von einmalig rd. 5,8% gilt für die nächsten 3 Jahre und gibt damit die allgemeine Preissteigerung weiter. Trotz der notwendigen Anpassungen bleibt Neu-Isenburg weiterhin im gesamten Kreis Offenbach die Kommune mit den niedrigsten Abfallgebühren. Das zeigt, dass wir wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig ein funktionierendes, bürgernahes Abfallwirtschaftssystem bereitstellen“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

Die aktuelle Kalkulationsperiode endet zum 31. Dezember 2025. Die neue Abfallsatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Gebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 2026 bis 2028 erstellt. Die Gebühren steigen leicht um rund 5,8 Prozent. Hintergrund ist die Auflösung der Rücklage aus den Jahren 2023 bis 2025, die voraussichtlich einen Überschuss von 1,15 Mio. Euro ausmacht und vollständig in die neue Kalkulation einfließt. Die prognostizierten Mehrkosten der kommenden Jahre können durch die Rücklage jedoch nicht mehr aufgefangen werden.

Die Gebühren für eine 60-Liter-Tonne mit 14-tägiger Leerung kostet in Neu-Isenburg künftig 115,08 Euro pro Jahr und liegt damit weit unter den Gebühren umliegender Städte wie Rodgau, Mühlheim, Dietzenbach oder Langen. Auch bei größeren Gefäßgrößen bleibt Neu-Isenburg durchgehend auf dem niedrigsten Niveau im Kreisvergleich.

    

Tonnengröße Leerung

Gebührt alt 2025

Jahresgebühr

Gebührt neu 2025

Jahresgebühr

40 14-tägig 72,48€ 76,68 €
60 14-tägig 108,72 € 115,08 €
80 14-tägig 144,96 € 153,36 €
120 14-tägig 217,44 € 230,16 €
240 14-tägig 434,88 € 460,32 €
240 wöchentlich 869,76 € 920,64 €
770 14-tägig 1.395,24 € 1.476,84 €
770 wöchentlich 2.790,48 € 2.953,68 €
1100 14-tägig 1.993,20 € 2.109,72 €
1100 wöchentlich 3.986,40 € 4.219,44 €
1100 2x wöchentlich 7.972,80 € 8.438,88 €

Da das Restabfallaufkommen in Neu-Isenburg beständig zurückgeht, wird das Mindestvolumen beim Restabfall weiter abgesenkt.

Ab dem 1.1.2026 sind statt 10 Liter pro Person und Woche 7,5 Liter vorgegeben. Damit kann es möglich sein, auf ein kleineres Restabfallgefäß umzusteigen, um damit Gebühren zu sparen. Auch nach dieser Erhöhung ist Neu-Isenburg die  kostengünstigste Kommune bei den Abfallgebühren im Kreis Offenbach. Dies zeigt der kreisweite Vergleich:

Abfallgebührenvergleich der Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach Jahresgebühren 60 Liter Tonne, 14-tägige Leerung
Neu-Isenburg ab 1.1.2026 pro Jahr: 115,08
Zum Vergleich aktuelle Gebühren:
Dreieich 161,76
Egelsbach xxx
Langen 255,00
Dietzenbach 149,88
Hainburg 174,00
Rodgau 256,32
Heusenstamm 154,00
Mühlheim 168,00
Obersthausen 190,80
Rödermark 232,96
Seligenstadt 169,56
Mainhausen 183,65

Neben der Gebührenanpassung umfasst die Satzungsänderung weitere Regelungen, die das Abfallwesen modernisieren und vereinheitlichen. Dazu gehören Anpassungen zu Öffnungszeiten des Wertstoffhofs, zur Bereitstellung von Sperrmüll, zur Nutzung von Gartenabfallboxen, zur Aufnahme eines Alttextiliensammelsystems sowie klarere Vorgaben zum Abstellen von Abfällen im Hol- und Bringsystem. Gleichzeitig wird der ordnungsgemäße Umgang mit Hundekot sowie das frühzeitige Bereitstellen von Abfallbehältern neu geregelt, um Verkehrsbehinderungen und Verschmutzungen zu vermeiden.

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