Stadt Neu Isenburg

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Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen und Regionalem Flächennutzungsplan

Die Stadt Neu-Isenburg hat ihre Anregungen und Einwendungen zum Entwurf des Regionalplans Südhessen und zum Regionalen Flächennutzungsplan fristgerecht an den Regionalverband FrankfurtRheinMain übermittelt. Beide Planwerke legen fest, wie sich der Ballungsraum künftig entwickeln soll, von Siedlungsflächen über Verkehrsräume bis hin zu Umwelt- und Landschaftsstrukturen.

„Der Regionalplan gibt vor, wie sich unsere gesamte Region entwickelt. Für Neu-Isenburg ist es entscheidend, die eigenen Interessen klar einzubringen – dort, wo es um Siedlungsentwicklung, Gewerbe oder den Schutz unserer Planungsfreiheit geht“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Neu-Isenburg ist seit Beginn des Verfahrens in die Aufstellung eingebunden. In kommunalen Gesprächen hat die Stadt frühzeitig auf zentrale Themen hingewiesen, darunter der Umgang mit großflächigem Einzelhandel im Birkengewann, die mögliche Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes und die Auswirkungen auf die städtische Planungshoheit. Diese Hinweise sind in die nun vorliegenden Entwürfe eingeflossen.

Die formale Offenlage begann am 29. September 2025. Bis zum 15. Dezember können Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Die Stadtverwaltung hat die Unterlagen in einem mehrstufigen Verfahren geprüft und die kommunalen Belange zusammengeführt.

Geprüft wurden dabei unter anderem die kartografischen Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans. Sie definieren die angestrebten Nutzungen und legen fest, welche Flächen künftig baulich oder landschaftlich entwickelt werden dürfen. Die Stadt hat insbesondere dort Einwendungen erhoben, wo Darstellungen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen oder bereits laufenden städtischen Planungen widersprechen.

Im zweiten Schritt wurde der Textteil des Regionalplans analysiert. Hier formuliert der Regionalverband Leitlinien und Ziele, die für alle Kommunen verbindlich sind. Die Stadt Neu-Isenburg hat markiert, wo diese Formulierungen Auswirkungen auf die städtische Entwicklung haben können, etwa im Bereich neuer Gewerbestandorte oder bei großflächigen Infrastrukturprojekten. In einzelnen Punkten wurden Einwände erhoben, um ungewollte Eingriffe in die städtische Planungshoheit zu verhindern.

Ein besonderes Augenmerk lag zudem auf Aspekten des Flächensparens. Während der Regionalplan hierfür detaillierte Regeln enthält, fehlen entsprechende Vorgaben für Infrastrukturprojekte. Die Stadt weist darauf hin, dass Kommunen nicht überproportional Flächen einsparen können, wenn gleichzeitig regionale Infrastruktur überörtliche Flächenansprüche auslöst. Auch dieser Punkt wurde in den Einwendungen vermerkt.

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