Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Entwässerungssatzung wird angepasst

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 5. November 2025 die 7. Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen. Damit werden die Vorauszahlungen künftig auf Grundlage des tatsächlichen Wasserverbrauchs berechnet.

Bislang richteten sich die Teilbeträge nach der Gesamtgebühr des Vorjahres, unabhängig davon, wie viel Wasser tatsächlich verbraucht wurde. Dieses Verfahren wird nun angepasst: Maßgeblich ist künftig der individuelle Verbrauch im abgelaufenen Abrechnungszeitraum.

„Damit stellen wir sicher, dass die Vorauszahlungen gerecht und realistisch sind“, erklärt Erster Stadtrat Stefan Schmitt. Die neue Regelung wurde vom Rechtsamt geprüft und rechtlich abgesichert.

Die geänderte Entwässerungssatzung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Auch interessant

Der Garten im betreuten Wohnen
Rathaus und Service

Unterstützung für Betreutes Wohnen Stiftung Lebenshilfe beschlossen

Magistrat bewilligt Ausgleich des Defizits 2024
Aktionen auf dieser Seite:
Symbol Wasserampel
Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH

Trinkwasser-Ampel steht auf Grün

Stadtwerke rufen zum bewussten Wassersparen auf
Aktionen auf dieser Seite:
Energieberater-Tobias-Gottlieb
Rathaus und Service

Kostenfreie Energieberatungen der Verbraucherzentrale

Nächster Beratungs-Termin ist am 14. April
Aktionen auf dieser Seite:
Logo Fairtrade Stadt Neu-Isenburg
Rathaus und Service

Fairtrade Stadt Neu-Isenburg

Auch für dieses Jahr hat die Fairtrade-Steuerungsgruppe viele Ideen vorbereitet, um Neu-Isenburg als Teil der großen Fairtrade-Familie zu präsentieren
Aktionen auf dieser Seite:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise