Stadt Neu Isenburg

Bürgeramt

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

  • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
  • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Zuständige Stellen

Bürgeramt

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr 
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.

Bürgeramt Gravenbruch

Zeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Bürgeramt Zeppelinheim

Zeiten

Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 12:00  Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise