Beschreibung
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Bemerkung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Fristen
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr