Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. September die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in Neu-Isenburg beschlossen. Die Satzung ist erst nach Veröffentlichung rechtskräftig. Ab dem 1. Januar 2027 soll ein Tourismusbeitrag von 2 Euro pro Person und Aufenthaltstag erhoben werden.
Eine wesentliche Grundlage für die Erhebung eines Tourismusbeitrages (nach §13 KAG) erfüllt die Stadt: Seit dem 27. Mai 2026 trägt Neu-Isenburg für die nächsten zehn Jahre das Prädikat „Tourismusort“. Dieses Prädikat wird Städten verliehen, die über ein eigenständiges Profil, eine erkennbare Geschichte und touristisches Entwicklungspotential verfügen. Ein wesentliches Kriterium ist die Anzahl der Gästeübernachtungen, die die Anzahl der Einwohner in Neu-Isenburg um mehr als das Vierfache übersteigt. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 191.472 Personenübernachtungen registriert. Gegenüber dem Jahr 2024 mit 182.787 Übernachtungen entspricht dies einem Anstieg von rund 4,8 %. Auf der Grundlage der Zahlen von 2025 wird mit einem Aufkommen von 382.944 Euro jährlich gerechnet.
„Neu-Isenburg ist nicht nur ein starker Wirtschaftsort mitten in der Metropolregion FrankfurtRheinMain, sondern hat auch einiges für seine Gäste zu bieten. Die Übernachtungszahlen zeigen, dass unsere Stadt an Bedeutung gewinnt. Mit dem zweckgebundenen Tourismusbeitrag beteiligen wir die Übernachtungsgäste daran, unser Kultur-, Freizeit- und Naherholungsangebot noch weiter zu stärken“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Neu-Isenburg verfügt über ein vielfältiges Kultur-, Freizeit- und Naherholungsangebot, das zur touristischen Bedeutung des Standorts beiträgt. Dazu gehören beispielsweise das Stadtmuseum Haus zum Löwen, das Zeppelinmuseum, die Bansamühle, die Sportanlagen und der Sportpark Alicestraße oder auch die Seminar- und Gedenkstätte Bertha Pappenheim.
Die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag sind zweckgebunden und sollen für solche Angebote eingesetzt werden. Erhoben wird der Tourismusbeitrag von den Beherbergungsbetrieben. Sie erfassen die beitragspflichtigen Gäste, ziehen den Tourismusbeitrag ein und führen ihn quartalsweise an die Stadt ab. Die Meldungen und Beitragserklärungen sollen digital und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand abgewickelt werden. Beitragspflichtig sind grundsätzlich ortsfremde Personen, denen die Möglichkeit geboten wird, die entsprechenden Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Satzung sieht zugleich Befreiungen und Ausnahmen vor. Bei der Höhe des Tourismusbeitrages hat man sich an den Nachbarstädten Frankfurt und Offenbach orientiert, die ebenfalls zwei Euro erheben.
Die Stadt wird die Beherbergungsbetriebe rechtzeitig über das weitere Verfahren informieren und die Umsetzung eng mit der örtlichen Hotellerie und dem DEHOGA Hessen abstimmen.



