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Stellenwiederbesetzungssperre

Ob die bestehende Stellenwiederbesetzungssperre für Stellen, die über Fördermittel finanziert werden, aufgehoben werden kann, beraten die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung. Dabei handelt es sich konkret um Stellen, die vollständig oder überwiegend (mindestens 70 %) über Fördermittel finanziert werden. Bereits ausgenommen von der Stellenwiederbesetzungssperre sind Stellen in den Bereichen Erziehung, Schulkindbetreuung, Feuerwehr und Ordnungspolizei.

Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein erläutert: „Die bislang über Fördermittel geförderten Stellen spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau unserer sozialen und kommunalen Infrastruktur. Wenn wir solche Stellen aufgrund fehlender finanzieller Mittel unbesetzt lassen, riskieren wir nicht nur die Rückforderung von Fördermitteln, sondern auch die Umsetzung wichtiger Projekte. Unser Ziel ist es, Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Umwelt weiterhin wirksam umzusetzen - auch ohne die Finanzierung durch externe Mittel.“

In der Vergangenheit waren Stellen im Rahmen von Förderprojekten – z. B. Demokratie Leben – häufig durch befristete Verträge abgedeckt. Die neue Regelung stellt sicher, dass derartige Positionen nicht durch eine allgemeine Sperre blockiert werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass Fördermittel in der Regel an den Stellenbesetzungsnachweis geknüpft sind.

Als Beispiel wird die Schulsozialarbeit aufgeführt, die durch den Kreis Offenbach finanziert wird. Im Rahmen einer bestehenden Kooperationsvereinbarung ist die Stadt Neu-Isenburg beauftragt, diese Stellen zu besetzen.  

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