Stadt Neu Isenburg

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Neufassung Entgeltordnung für städtische Sportanlagen

Die Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Sportanlagen wurde überarbeitet. In der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird über die Neufassung der Entgeltordnung abgestimmt. Die neue Regelung soll nach Beschluss in Kraft treten und die bisherige Entgeltordnung aus dem Jahr 2014 ablösen. 

Vorweg: Die Nutzung der städtischen Sportanlagen für den Trainings- und Spielbetrieb der Neu-Isenburger Vereine bleibt auch weiterhin kostenfrei. 

„Als Sportstadt Neu-Isenburg setzen wir damit ein deutliches Signal und stellen sicher, dass die Sportinfrastruktur weiterhin von unseren Vereinen genutzt werden kann. Für eine kommerzielle Nutzung wollen wir aber in Zukunft wirtschaftliche tragfähige Entgelte erheben“, sagt Christian Beck, Dezernent für Sport. 

Die bestehende Entgeltordnung wurde inhaltlich und finanziell überarbeitet, nachdem sie seit über zehn Jahren unverändert galt. Die vorgeschlagenen neuen Entgelte wurden im Durchschnitt um ca. 50% angehoben, um den gestiegenen Betriebskosten und der Haushaltskonsolidierung Rechnung zu tragen. 

Für Großveranstaltungen und Sportverbände ist künftig eine individuelle Preisvereinbarung vorgesehen, die über die geltenden Höchstsätze hinausgehen kann. Damit will die Stadt flexibel bei der Ausgestaltung von Verträgen mit professionellen Veranstaltern oder Verbänden bleiben. 

Die Einnahmen aus der Vermietung der städtischen Sportanlagen an ortsfremde Vereine, Institutionen und Unternehmen beliefen sich auf 18.416 Euro im vergangenen Jahr (2024), davor betrugen die Einnahmen 33.014 Euro (2023) und 24.159 Euro (2022). 

 

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