Stadt Neu Isenburg

Rathaus und Service

Umsetzung der Ferienwohnungssatzung

Nutzungsänderungen können online beantragt werden

Die Ferienwohnungssatzung der Stadt Neu-Isenburg, die die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung einschränkt, soll verlängert werden. Die aktuelle Fassung wurde 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und läuft am 25.11.2025 aus. In der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 
05. November soll über die Verlängerung ein Beschluss gefasst werden. 

Die Ferienwohnungsatzung wurde beschlossen, weil die Stadt Neu-Isenburg seit 2020 zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt. Sie ist ein wichtiges Instrument der Stadt Neu-Isenburg zum Schutz des Wohnungsbestandes. Danach darf baurechtlich genehmigter Wohnungsraum nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde als Ferienwohnung bzw. zur gewerblichen Fremdenbeherbergung genutzt werden. 

Ziel der Satzung ist, in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt den vorhandenen Raum konsequent zur Wohnraumversorgung nutzen. Eine Ferienwohnungssatzung ist kein Verbot, sondern ein Instrument, um Fehlentwicklungen zu begrenzen. 

Antrag über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken

Wer eine Wohnung als Ferienwohnung nutzen möchte, muss dies beantragen. Dies ist online möglich unter 

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.NE.D1.61&mode=cc&cc_key=FewoAnmeldung (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Nutzung als Ferienwohnung ist nur dann möglich, wenn lediglich ein Zimmer einer genutzten Wohnung kurzfristig zur Unterbringung von Feriengästen genutzt wird oder eine genutzte Wohnung bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Wohnungsinhabers ganz oder teilweise insgesamt nicht mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr beträgt.  Zudem ist eine Genehmigung zu erteilen, wenn Ersatzwohnraum geschaffen wird. 

Die Genehmigungen können befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden.

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