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Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Kontakt
Die individuelle Bauberatung ist ein kostenloser Service der Stadt Neu-Isenburg, den Sie gerne für alle bauplanungsrechtlichen Belange nutzen können. Hier werden Sie in allen Fragen zu Bauvorhaben, Genehmigungsvoraussetzungen und sonstigen Themen der Nutzung von Grundstücken umfassend und individuell beraten. Darüber hinaus erhalten Sie dort Auskünfte zu Bebauungsplänen (im Verfahren/rechtskräftig) und städtischen Bausatzungen.
Der Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung (FB 61) steht Ihnen für eine persönliche planungsrechtliche Beratung gerne telefonisch und auch - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Rathaus zur Verfügung.
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Was sollte ich noch wissen?
Hier finden Sie die Broschüre „Mitplanen Mitreden Mitmachen“, ein Leitfaden zur städtebaulichen Planung, herausgegeben vom hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Sie gibt notwendige Informationen zu verschiedenen Planungsebenen, zu den Arten städtebaulicher Planung, zu den Regeln für das Bauen innerhalb und außerhalb von Siedlungen, zur Städtebauförderung und zu den Beteiligungsmöglichkeiten. Fachbegriffe und Verfahren werden erklärt sowie Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner und Informationsquellen benannt. Die Schwerpunkte der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie Förderprogramme, Wettbewerbe und Initiativen des Landes werden erläutert.
Ist für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich? Welche weiterführenden Schritte sind nötig? Welche Behörden sind zuständig? Der Quick-Check unterstützt Sie bei Ihrer Planung und bietet eine individuelle Evaluierung Ihres Projekts!
Zunächst steht der Quick-Check für folgende Vorhaben zur Verfügung:
Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, sowie den Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal des Kreises einreichen. Den Zugang zum digitalen Bauportal und zu den Ansprechpersonen finden sie über folgenden Link: