Stadt Neu Isenburg

Friedhofszweckverband

Feuerbestattung

Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Feuerbestattung beantragen.

Beschreibung

Die Feuerbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Hessen. Die/der Verstorbene wird dabei entweder vor oder nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Urne mit der Asche in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnenwand, einer Urnengrabstelle oder in einem Grab auf einem öffentlichen Friedhof.

Hat die verstorbene Person die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, lehnte sie eine Feuerbestattung ab, so ist die Einäscherung unzulässig.

Zuständige Stellen

Friedhofszweckverband

Zeiten

Mo-Do: 08.00 Uhr-12.00 Uhr
Mo-Do: 14.00 Uhr-16.00 Uhr
Fr: 08.00 Uhr-12.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise