Beschreibung
Ihre Angabe:
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass der alte Personalausweis ungültig wird. Sofern Sie kein Passdokument mit den aktuellen Daten besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Der Antrag ist auch bei einem Bürgeramt in jeder anderen Gemeinde oder Stadt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Änderung der Anschrift benötigen Sie keinen neuen Personalausweis, es ist lediglich die neue Anschrift im Chip des Ausweises zu speichern und das Datenfeld auf der Personalausweis-Rückseite mit der neuen Anschrift zu überkleben. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch Sie den Aufkleber mit der neuen Anschrift nach Hause geschickt bekommen und der Gang auf das Bürgeramt entfallen kann.
Bemerkung
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Fristen
Kontakt
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.
Dreiherrnsteinplatz 4
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kapitän-Lehmann-Straße 2
63263 Neu-Isenburg
Zeiten
Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr