Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Umwelt: Lärm | Baumbestand | Energieversorgung RTW

Wie wirken sich Lärm- und Erschütterung aus?

Die RTW GmbH wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften ein Gutachten zu Lärm und Erschütterung der RTW erstellen. Aktuell werden die Umfelddaten erhoben und mit den Werten der RTW zusammengeführt. Aufgrund der Komplexität ist eine zeitliche Fixierung zur Vorlage der Ergebnisse nicht möglich, die RTW GmbH wird jedoch nach eigener Auskunft im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse vorstellen und den Bürgern zur Verfügung stellen. 

Bereits heute Erschütterungswahrnehmungen an zwei Häusern in der Friedhofstr. durch KFZ Verkehr - wie wird dies mit der RTW?

Die Stadt Neu-Isenburg hat bereits die heute wahrnehmbaren Erschütterungen durch einen Gutachter untersuchen lassen. Gemäß Gutachter hängen die Erschütterungen mit dem Zustand der Friedhofstraße zusammen. Die Stadt Neu-Isenburg wird kurzfristig die Decke der Friedhofstraße ausbessern. 

Schallreflexion von der nördlichen Neubebauung durch City1?

Die RTW GmbH wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften ein Gutachten zu Lärm und Erschütterung der RTW erstellen. Aktuell werden die Umfelddaten erhoben und mit den Werten der RTW zusammengeführt. Aufgrund der Komplexität ist eine zeitliche Fixierung zur Vorlage der Ergebnisse nicht möglich, die RTW GmbH wird jedoch nach eigener Auskunft im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse vorstellen und den Bürgern zur Verfügung stellen.

Was geschieht mit dem Baumbestand/den Grünpflanzen auf der RTW Trasse?

Die Stadt Neu-Isenburg hat das Ziel, dass die Bäume in der Friedhofstraße und auch in der Carl-Ulrich-Straße erhalten bleiben. Vom Bau der RTW-Trasse sind auf der Ost-West-Achse (Carl-Ulrich-Straße / Schleussnerstraße / Friedhofstraße) rund 400 Bäume betroffen. Weiterhin stehen die Bäume teilweise auf einer Hochdruckgasleitung in der Friedhofstraße. Da dies eine wichtige Grünachse für Neu-Isenburg darstellt ist der Stadt Neu-Isenburg sehr daran gelegen, den Eingriff in die Grünbestände so weit wie möglich zu minimieren und auszugleichen. Ein Baum-Sachverständiger wird daher im Auftrag der Stadt prüfen, für welche der betroffenen Bäume eine Erfolg versprechende Verpflanzung grundsätzlich möglich ist. Darüber hinaus ist eine attraktive Wiederbegrünung des Straßenraums vorgesehen. Der naturrechtliche Ausgleich wird im Verfahren durch die RTW GmbH als Vorhabenträger zu bearbeiten sein.

1.2.18: In der Bürgerversammlung am 01.02.2018 hat ein Experte dazu Erläuterungen abgegebenPDF-Datei325,47 kB. Von den rund 400 Bäumen sind lediglich 149 betroffen.

Aber warum nur über die Verlängerung über das IZ hinaus? Was ist mit den Bäumen auf der Carl-Ulrich-Strasse?

Siehe vorhergehende Antwort. 

Kann die Stromversorgung der RTW über die Schiene/Energiespeicherstatt über Oberleitungen erfolgen?

Nach Auskunft der Uni Dresden und der TU Braunschweig stehen Fahrzeug- und Antriebstechnologien grundsätzlich für den oberleitungsfreien Schienenbetrieb zu Verfügung. Jedoch ist der Betrieb mit Oberleitung weitaus leistungsfähiger, effizienter, kostengünstiger und vor allem ökologischer. Auch die Fahrzeuge, die sowohl mit als auch ohne Oberleitung angetrieben werden können, sind in der Anschaffung und in der Unterhaltung (u.a. spezifische Werkstattinfrastruktur) erheblich teurer. 

Entsteht durch die RTW Elektrosmog?

Hier sind grundsätzlich zwei Gebiete betroffen: EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit, mehr technisch orientiert, hierbei geht es vor allem um den Einfluss auf technische Geräte. EMVU = Elektromagnetische Umweltverträglichkeit, hierbei geht es um die Immissionen elektromagnetischer Felder auf die Umwelt, insbesondere den Menschen (sog. Elektrosmog). Die „Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)“ enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder bzw. zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Die RTW GmbH ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zur Unbedenklichkeit einer RTW unter Betrieb zu führen.

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